Die GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft, die im Auftrag ihrer Mitglieder Gebühren erhebt. Der Zweck des Vereins ist der Schutz der Urheberrechte, der sich auf 50 Jahre beläuft. Bei Streitigkeiten zwischen der GEMA und Nutzern urheberrechtlich geschützter Werke ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) als Schiedsstelle tätig.
Patentrecht gleich Urheberrecht
Wieso sind Erfinder nicht in so einer vorteilhaften
Lage? Auch für sie ist das DPMA zuständig, doch eine GEMA für Erfindungen gibt
es nicht. Etliche Arbeitsplätze gehen verloren, weil viele Erfinder die
Anwaltskosten, Anmeldekosten, die Prototypentwicklung, etc. nicht finanzieren
können. Einrichtungen wie Gefängniswerkstätten oder Werkstätten für behinderte
Menschen könnten eingesetzt werden, um geringe Stückzahlen eines Produkts zu
produzieren, die dessen Marktfähigkeit testen. Das wäre ein gewaltiger Vorteil
für diese Erfinder.
Würde von jeder verkauften Erfindung ein Bruchteil eines Cents an Erfinderclubs
gehen, hätten diese finanziellen Spielraum und könnten nach Bedarf den Erfinder
unterstützen. Die Zahl der Anmeldungen würde steigen und die Wirtschaft könnte
profitieren.
Erfinder wären keine ausgebeuteten Bittsteller
Für die eigene Erfindung Aufrechterhaltungsgebühr
bezahlen müssen –Wieso? Wenn man in Deutschland ein Patent hat, kann überall
außerhalb Deutschlands das Produkt gebaut werden und über das Internet von
Deutschland aus problemlos bestellt werden. Welchen Nutzen hat dann ein Patent
noch? Ein Patentanwalt erzählte mir, dass nur 2% der Erfinder erfolgreich sind
und rund 8% von ihnen stellen ihr Produkt selbst her mit mehr oder mäßigem
Erfolg.
Im Zeitalter des Internets braucht es ein Patentrecht, das mit den
Herausforderungen der globalisierten Welt mithalten kann. Patente sollten in
mehrere Sprachen übersetzt werden, damit es für alle relevante Märkte besteht,
und genau wie bei der GEMA sollte der Schutz 50 Jahre bestehen.
U-S-erfinder