Wieso nicht auch…

Die GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft, die im Auftrag ihrer Mitglieder Gebühren erhebt. Der Zweck des Vereins ist der Schutz der Urheberrechte, der sich auf 50 Jahre beläuft. Bei Streitigkeiten zwischen der GEMA und Nutzern urheberrechtlich geschützter Werke ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) als Schiedsstelle tätig.

Patentrecht gleich Urheberrecht

Wieso sind Erfinder nicht in so einer vorteilhaften Lage? Auch für sie ist das DPMA zuständig, doch eine GEMA für Erfindungen gibt es nicht. Etliche Arbeitsplätze gehen verloren, weil viele Erfinder die Anwaltskosten, Anmeldekosten, die Prototypentwicklung, etc. nicht finanzieren können. Einrichtungen wie Gefängniswerkstätten oder Werkstätten für behinderte Menschen könnten eingesetzt werden, um geringe Stückzahlen eines Produkts zu produzieren, die dessen Marktfähigkeit testen. Das wäre ein gewaltiger Vorteil für diese Erfinder.
Würde von jeder verkauften Erfindung ein Bruchteil eines Cents an Erfinderclubs gehen, hätten diese finanziellen Spielraum und könnten nach Bedarf den Erfinder unterstützen. Die Zahl der Anmeldungen würde steigen und die Wirtschaft könnte profitieren.

Erfinder wären keine ausgebeuteten Bittsteller

Für die eigene Erfindung Aufrechterhaltungsgebühr bezahlen müssen –Wieso? Wenn man in Deutschland ein Patent hat, kann überall außerhalb Deutschlands das Produkt gebaut werden und über das Internet von Deutschland aus problemlos bestellt werden. Welchen Nutzen hat dann ein Patent noch? Ein Patentanwalt erzählte mir, dass nur 2% der Erfinder erfolgreich sind und rund 8% von ihnen stellen ihr Produkt selbst her mit mehr oder mäßigem Erfolg.
Im Zeitalter des Internets braucht es ein Patentrecht, das mit den Herausforderungen der globalisierten Welt mithalten kann. Patente sollten in mehrere Sprachen übersetzt werden, damit es für alle relevante Märkte besteht, und genau wie bei der GEMA sollte der Schutz 50 Jahre bestehen.

U-S-erfinder